Die genaue Höhe des Honorars können wir gerne, nach Terminvereinbarung, bei einem Erstgespräch besprechen. Der tatsächliche Preis oder Tarif richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die ich Ihnen gerne bei unserem Termin in meiner Kanzlei in Wien offenlege. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Honorarabrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, nach Stundensatz sowie nach einer Pauschale.
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